Gesetzliche Gewährleistung

  1. Geltungsbereich

Diese Informationen erläutern die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bei mangelhaften oder nicht vertragsgemäßen Waren, die bei framorvix gekauft wurden.

Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Herstellergarantie oder einer freiwilligen kommerziellen Garantie zu unterscheiden. Eine freiwillige Garantie ersetzt oder beschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht.

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  1. Gesetzliche Gewährleistungsrechte

Für unsere Waren gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Eine Ware muss bei Gefahrübergang den gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit entsprechen. Hierzu gehören insbesondere die vereinbarte Beschaffenheit und, soweit gesetzlich maßgeblich, die objektiven Anforderungen an die Ware.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch freiwillige Rückgabe-, Widerrufs- oder Serviceregelungen von framorvix nicht eingeschränkt.

  1. Gewährleistungsfrist

Bei neuen Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Verbrauchsgüterkäufen grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, soweit keine zwingende gesetzliche Sonderregelung eine andere Frist vorsieht.

Wir verkürzen die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist für Verbraucher nicht.

Für einzelne Ansprüche können nach dem anwendbaren Recht besondere Verjährungs- oder Fristregelungen gelten.

  1. Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Ware kann insbesondere mangelhaft sein, wenn sie bei Gefahrübergang nicht den vertraglich vereinbarten oder gesetzlich vorausgesetzten Anforderungen entspricht.

Je nach Produkt und Vertrag kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn:

die Ware nicht der vereinbarten Beschreibung entspricht;

eine zugesagte Eigenschaft fehlt;

die Ware nicht die vereinbarte Menge oder das vereinbarte Zubehör enthält;

die Ware nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet ist;

die Ware nicht die Eigenschaften aufweist, die ein Verbraucher unter den gesetzlichen Voraussetzungen erwarten darf;

erforderliche Montage- oder Installationsanleitungen mangelhaft sind;

die Ware aufgrund einer von framorvix geschuldeten unsachgemäßen Montage mangelhaft ist.

Ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt, wird nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des konkreten Falls beurteilt.

  1. Beweislast und gesetzliche Vermutung

Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den gesetzlichen Anforderungen abweichender Zustand der Ware, wird grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist.

Die gesetzlichen Beweislastregeln werden durch diese Richtlinie nicht zum Nachteil des Verbrauchers verändert.

  1. Nacherfüllung

Bei einem Mangel kann der Verbraucher nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zunächst Nacherfüllung verlangen.

Die Nacherfüllung kann grundsätzlich in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Ware erfolgen.

Der Verbraucher kann grundsätzlich zwischen diesen Arten der Nacherfüllung wählen. Die gewählte Art kann jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen verweigert werden, insbesondere wenn sie unmöglich ist oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden könnte.

Eine gesetzlich geschuldete Nacherfüllung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher.

  1. Kosten der Nacherfüllung

Die für eine gesetzlich geschuldete Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt framorvix nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Dazu können insbesondere erforderliche Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten gehören.

Wenn eine mangelhafte Ware für die Nacherfüllung zurückgesendet werden muss, entstehen dem Verbraucher für die von framorvix bereitgestellte Rücksendemöglichkeit keine Rücksendekosten.

  1. Rücksendung mangelhafter Waren

Wenn eine Rücksendung erforderlich ist, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail:

office@framorvix.com

Wir teilen Ihnen die für die betreffende Ware erforderlichen Rücksendeinformationen und die zutreffende Rücksendeadresse mit.

Bei einer aufgrund eines bestätigten Mangels erforderlichen Rücksendung ist die von framorvix bereitgestellte Rücksendemöglichkeit kostenlos.

Bitte senden Sie die Ware nicht ohne die für Ihre Bestellung geltenden Rücksendeinformationen an unsere Geschäftsadresse.

  1. Preisnachlass oder Beendigung des Vertrags

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Verbraucher den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Solche Rechte können insbesondere in Betracht kommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, beispielsweise wenn eine ordnungsgemäße Nacherfüllung nicht erfolgt, verweigert wird, unmöglich ist oder ein anderer gesetzlich vorgesehener Grund besteht.

Ob eine vorherige Nacherfüllung erforderlich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des konkreten Falls.

  1. Schadensersatz

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können dem Verbraucher neben oder anstelle anderer Gewährleistungsrechte auch gesetzliche Schadensersatzansprüche zustehen.

Diese Richtlinie schließt keine Haftung aus oder beschränkt sie, soweit ein Ausschluss oder eine Beschränkung nach dem anwendbaren Recht unzulässig ist.

  1. Montagebedingte Mängel

Bei unseren Produktkategorien, darunter Adirondackstühle, Aufbewahrungsbänke, Bänke, Carports, Doppelbetten, Esstische und Esszimmerstühle, kann eine Montage erforderlich sein.

Soweit eine Montage von framorvix geschuldet und unsachgemäß durchgeführt wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Wird eine Ware vom Verbraucher montiert und beruht eine fehlerhafte Montage auf einem Mangel der von framorvix bereitgestellten Montageanleitung, können ebenfalls gesetzliche Mängelrechte bestehen.

Eine mangelhafte Montageanleitung wird nicht allein deshalb dem Verbraucher zugerechnet, weil er die Montage selbst vorgenommen hat.

  1. Schäden durch unsachgemäße Verwendung

Die gesetzliche Gewährleistung erfasst Mängel, für die framorvix nach den gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat.

Sie erfasst dagegen grundsätzlich keine Schäden, die ausschließlich erst nach Gefahrübergang durch Umstände verursacht wurden, die nicht auf einem ursprünglichen Produktmangel beruhen.

  1. Normale Abnutzung

Normale Abnutzung, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung einer mangelfreien Ware im Laufe der Zeit entsteht, stellt für sich genommen grundsätzlich keinen Sachmangel dar.

Zeigt sich dagegen ein Defekt, der auf einen bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Mangel zurückzuführen ist, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen.

  1. Prüfung eines Gewährleistungsfalls

Um einen Gewährleistungsfall möglichst schnell zu bearbeiten, bitten wir Sie, uns folgende Informationen mitzuteilen:

Bestellnummer;

Name des Bestellers;

Bezeichnung der betroffenen Ware;

Beschreibung des Problems;

Zeitpunkt, zu dem das Problem festgestellt wurde.

Fotos oder Videos können bei sichtbaren oder technisch darstellbaren Problemen die Prüfung erleichtern. Gesetzliche Rechte werden jedoch nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil ein Verbraucher keine Fotos oder Videos zur Verfügung stellen kann.

  1. Meldung eines Mangels

Wenn Sie einen möglichen Mangel feststellen, können Sie uns direkt per E-Mail an office@framorvix.com kontaktieren.

Eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme kann die Prüfung und Lösung erleichtern.

Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte werden jedoch nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil ein Verbraucher einen Mangel nicht unmittelbar nach dessen Entdeckung meldet.

  1. Transportschäden

Kommt eine Ware beschädigt bei Ihnen an, kontaktieren Sie uns bitte möglichst zeitnah.

Fotos der beschädigten Ware und gegebenenfalls der Verpackung können die Bearbeitung erleichtern.

Das Unterlassen einer sofortigen Meldung oder das Fehlen von Fotos führt bei Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte.

  1. Falsch oder unvollständig gelieferte Waren

Wenn Sie eine andere Ware als bestellt erhalten oder wesentliche Bestandteile der Lieferung fehlen, kontaktieren Sie uns unter office@framorvix.com.

Bitte geben Sie möglichst Ihre Bestellnummer und eine kurze Beschreibung des Problems an.

Wir prüfen den Vorgang und sorgen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen für eine angemessene Lösung.

  1. Gesetzliche Gewährleistung und Widerrufsrecht

Gewährleistung und Widerrufsrecht sind unterschiedliche Verbraucherrechte.

Das gesetzliche Widerrufsrecht ermöglicht Verbrauchern bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich, einen Fernabsatzvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Für einen Gewährleistungsanspruch ist dagegen maßgeblich, ob die Ware nach den gesetzlichen Vorschriften mangelhaft oder nicht vertragsgemäß ist.

  1. Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Rückgabe

framorvix ermöglicht entsprechend den geltenden Rückgabebedingungen eine Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware.

Diese freiwillige Rückgabemöglichkeit ersetzt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht.

  1. Gesetzliche Gewährleistung und kommerzielle Garantie

Eine kommerzielle Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Verpflichtung eines Verkäufers oder Herstellers.

Soweit für ein bestimmtes Produkt eine solche Garantie ausdrücklich angeboten wird, gelten die dafür konkret angegebenen Garantiebedingungen.

  1. Erstattungen

Soweit aufgrund eines Gewährleistungsanspruchs eine Rückzahlung geschuldet oder mit dem Verbraucher vereinbart ist, erfolgt die Erstattung grundsätzlich über die ursprüngliche Zahlungsmethode.

Nachdem framorvix eine geschuldete Erstattung ordnungsgemäß veranlasst hat, kann es abhängig von der Bank oder dem Kartenherausgeber etwa 5 bis 10 Werktage dauern, bis die Gutschrift auf der ursprünglichen Zahlungsmethode sichtbar ist.

  1. Keine Bearbeitungsgebühr für Gewährleistungsansprüche

Für die Prüfung und ordnungsgemäße Bearbeitung eines berechtigten gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs erhebt framorvix keine gesonderte Bearbeitungs-, Wiedereinlagerungs- oder Erstattungsgebühr.

  1. Zwingende Verbraucherrechte

Keine Bestimmung dieser Richtlinie ist so auszulegen, dass zwingende Rechte von Verbrauchern ausgeschlossen, verkürzt oder beschränkt werden.

  1. Kontakt für Gewährleistungsfälle

Bei Fragen zu einem möglichen Produktmangel, einer beschädigten oder falsch gelieferten Ware oder zur gesetzlichen Gewährleistung kontaktieren Sie uns bitte:

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Supportzeiten:

Montag bis Freitag: 09:00–18:00 Uhr
Samstag: 10:00–16:00 Uhr
Sonntag: geschlossen

E-Mail-Anfragen werden in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen beantwortet.

Die allgemeine Antwortzeit für E-Mail-Anfragen verkürzt keine gesetzlichen Fristen und beschränkt keine gesetzlichen Gewährleistungsrechte.